Wir freuen uns über die bisherigen Kirchgeldzahlungen in Höhe von ca.10.000 Euro (Stand November 2024) und danken ihnen herzlich dafür- "Vergelt´s Gott!"
Sollten Sie von Ihrem Einkommen her kirchgeldpflichtig sein, möchten wir Sie herzlich an die Kirchgeldzahlung erinnern.
Zu Info: In Bayern gibt es einen gegenüber anderen Bundesländern geringeren Kirchgeldbemessungssatz. Dafür darf die Ortskirchengemeinde ein sog. Kirchengeld erheben. Dieses Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer und kommt im Jahr 2024 der geplanten Mistelbacher Kirchenrenovierung zugute.
Pfarrer Christian Peiser